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- Umfassende Prüfung und Beratung
- Vertragserstellung aller Art
- Gerichtliche Durchsetzung bzw. gerichtliche Abwehr von (vermeintlichen) vertraglichen Rechte
- Gewährleistung und Schadenersatz aus Vertrag (unzureichende Vertragserfüllung, Nichteinhaltung von vertraglichen Zusagen)
- Preisminderung
- Gerichtliche Aufhebung des Vertrages
- Kündigung und Rücktritt vom Vertrag („Ausstieg aus dem Vertrag“)
- Vertragsanfechtung und Vertragsrückabwicklung (z.B.: wegen Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, Arglist, Betrug, etc.)
- Vertragsaufhebung im Einvernehmen
- Nachverhandlungen von Verträgen / Vertragsanpassungen / Streitbeilegung
- Rechnungslegung und Abrechnungsstreitigkeiten aus Vertrag (z.B.: Werkvertrag, ÖNORM B 2110, Handelsvertretervertrag, etc.)
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