Faire Honorargestaltung
Gute anwaltliche Leistung ist nicht billig. Das kann sie auch nicht sein: Sie bedarf der Ausbildung und der ständigen Fortbildung des Anwalts und seines Teams auf höchstem Niveau. Und: Gewissenhafte Rechtsberatung benötigt Zeit.
Ich stehe für eine klare und faire Honorarvereinbarung mit Augenmaß und informiere Sie gerne über die Möglichkeiten.
Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts grundsätzlich wissen sollen, finden Sie in der Informationsbroschüre:
Mein Recht ist kostbar.
Das Pauschalhonorar
Das Pauschalhonorar bietet dem Klienten den Vorteil, dass er von Anfang an die Höhe des Honorars kennt. Diese ist im Einzelfall vom erforderlichen Leistungsumfang und dem konkreten Verhandlungsergebnis bestimmt.
In vielen Fällen wird die Vereinbarung eines Pauschalhonorars aber daran scheitern, dass der Leistungsumfang im Vorhinein nicht abschätzbar ist. Wie das Prozessverhalten der Gegner sein wird, wie viele Verhandlungen notwendig sind oder wie umfangreich Beweisaufnahmen ausfallen, lässt sich im Voraus nicht oder nur beschränkt kalkulieren.
Das Zeithonorar
Beim Zeithonorar wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit vereinbart. Die Honorarsätze können unterschiedlich hoch sein und hängen davon ab, welche Leistungen vom Rechtsanwalt, welche Leistungen vom Rechtsanwaltsanwärter und welche Leistungen von Kanzleiangestellten erbracht werden.
Wird ein Zeithonorar vereinbart, hat der Rechtsanwalt nicht nur über die Art der Leistung Aufzeichnung zu führen, sondern vor allem über den damit verbundenen Zeitaufwand, der die wesentliche Abrechnungsgrundlage bildet.
Die Abrechnung nach Tarif
Wenn vom Tarif oder vom tarifmäßigen Honorar die Rede ist, dann bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz die Grundlage für die Honorarabrechnung.
Das Rechtsanwaltstarifgesetz ist auf die anwaltlichen Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zugeschnitten. Nach diesem Gesetz bestimmt das Gericht die Kosten, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat.
Wenn anwaltliche Leistungen vom Rechtsanwaltstarifgesetz nicht abgedeckt sind, etwa bei der Vertretung und Verteidigung in Strafverfahren, werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit des Honorars herangezogen.
Leistungen, die gesetzlich durch das Notariatstarifgesetz geregelt sind, kann der Rechtsanwalt auch nach dem Notariatstarifgesetz abrechnen. Das ist häufig bei der Erstellung von Verträgen oder der Errichtung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten der Fall.