Rechtsanwalt in Innsbruck - Dr. Thomas Geser
Unfälle – Schadenersatz und Versicherungsrecht
„Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schaden mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein.“
§ 1295 Abs 1 ABGB
Unfälle und Schadensereignisse sind meist komplexe Sachverhalte, bei denen weder die Schuldfrage leicht zu beantworten noch Umfang und Höhe der Ersatzansprüche ohne weiteres klar zu beziffern sind. Es kann sich einerseits um Schäden an Sachen oder am Vermögen sowie andererseits um physische sowie psychische Verletzungen, die eine Person durch ein Schadensereignis erleidet, handeln.
Meist zieht ein Schadensereignis nicht nur Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren nach sich, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben. Häufig sind auch versicherungsrechtliche Fragen wie etwa Deckungsansprüche aus einer Haftpflichtversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung strittig und zu lösen. Im Schadensfall zeigt sich, wie gut Ihre Versicherung wirklich ist.
Überlassen Sie es meiner Kanzlei, die schwer überschaubaren Fronten zu klären. Wir setzen uns für Sie mit den Schuld- und Kausalitätsfragen auseinander, prüfen die Beweislage, befassen uns mit Umfang und Höhe der Schadenersatzansprüche (Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Schmerzengeld, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, etc.) und vertreten Sie vor sämtlichen österreichischen Gerichten und Behörden.

Mein persönlicher Tipp bei Angelegenheiten im Schadenersatz und Versicherungsrecht
Schaden begrenzen
Schaden sofort melden
Beweise sammeln – gut vorbereiten
Einwände der Versicherung prüfen lassen
Rechtliche Schritte sorgfältig abwägen
Meine persönlichen Tipps im Schadensfall
Schaden begrenzen
Die erste Pflicht ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie sofort handeln und Hilfe organisieren sollten. Tatenlos zuzusehen ist keine Option!
Schaden sofort melden
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schaden. Bereiten Sie die Unterlagen so gut als möglich vor und sorgen Sie dafür, dass keine Missverständnisse oder unnötigen Diskussionen entstehen.
Beweise sammeln – gut vorbereitet in die Verhandlungen gehen
Dokumentieren Sie den Schaden und sämtliche verfügbaren Informationen zum Unfallhergang. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, wie Pläne, Kostenvoranschläge, Kontaktdaten von Zeugen, Ausgaben und Krankenunterlagen. Gegenüber Ihrer Versicherung besteht eine Auskunftspflicht. Vergleichsangebote sollten sorgfältig geprüft werden.
Einwände der Versicherung prüfen lassen
Unterversicherung oder Verletzungen von Obliegenheiten? Mitverschulden? Lassen Sie die Standpunkte der Versicherung von meiner Kanzlei prüfen. Die Einwände der Versicherung sind nicht immer in Stein gemeißelt.
Rechtliche Schritte sorgfältig abwägen
Bevor Sie bei Gericht eine Klage einreichen oder sich klagen lassen, lassen Sie die Erfolgsaussichten genau prüfen. Oft ist ein guter Vergleich besser als ein langer Rechtsstreit. Vergleiche können aber auch immer noch im Laufe eines Rechtsstreites geschlossen werden.
Wir kennen die Abläufe und wissen was zu tun ist
Mit viel Erfahrung und Umsicht setzt meine Kanzlei Ihre Ansprüche durch oder wehrt gegen Sie erhobene, unberechtigte Forderungen ab.
Vor den Strafgerichten nimmt meine Kanzlei Ihre Rechte als Opfer wahr oder sorgt für Ihre Verteidigung als Angeklagter in einem Strafverfahren.
Erforderlichenfalls leiten wir außergerichtliche und gerichtliche Beweissicherungsmaßnahmen ein, damit Ihre Beweise für einen späteren Prozess nicht verloren gehen.
Wir kennen die Abläufe und wissen was wann und in welcher Form es zu tun ist! Vertrauen Sie auf unsere objektive und fundierte Einschätzung sowie auf das langjährig erarbeitete Fachwissen als Anwaltskanzlei.
Überblick zu verschiedenen Themen aus der Kanzleipraxis
- Wegehalterhaftung
- Bauwerkhaftung
- Haftung des Wohnungsinhabers
- Verkehrsunfall
- Schiunfall
- Sport- und Freizeitunfälle
- Haftung wegen unterlassener Verkehrssicherungspflichten
- Ansprüche aus gescheiterten Vertragsverhandlungen (zum Beispiel überraschender Abbruch der Vertragsverhandlungen)
- Ansprüche aus fehlgeschlagenen Finanzanlagen
- Haftung wegen fehlerhafter Beratung oder Verletzung von Aufklärungspflichten
- Mitverschulden
- Behandlungsfehler (zum Beispiel B: Ärzte, Therapeuten, etc.)
- Haftung wegen fehlgeschlagener Sachverständigentätigkeit
- Haftung wegen fehlerhaften staatlichen bzw. behördlichen Handelns (Amtshaftung)
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Haltung von Tieren
- Zivilrechtliche Haftung des Tourenführers aus Gefälligkeit
- Haftung von Minderjährigen – Eltern haften nicht für ihre Kinder
- Schadensminderungspflicht
- Verjährung vom Schadenersatzansprüchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Beweissicherung
Und weitere Themen
- Haftung für Bäume auf dem eigenen Grundstück
- Wertminderung bei einer Immobilie nach Beschädigung
- Risikoausschluss bei einer privaten Haftpflichtversicherung
- Vertrauensgrundsatz
- Unterlassung der Hilfeleistung
- Alkohol am Steuer – steigt die Versicherung aus?
Jeder Fall ist ein Einzelfall
Grundsätzlich gilt: Jeder Fall ist ein Fall für sich und hat seine Besonderheiten. Eine generelle Auskunft kann selten gegeben werden. Eine genaue Prüfung und Beurteilung im Einzelfall ist daher unerlässlich! Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Kanzlei, wenn Sie der „haftungsrechtliche Schuh“ drückt.

